Liebe Patientinnen und Patienten, wir möchten Sie darüber informieren, warum Sie uns möglicherweise nicht erreichen und keine Termine buchen können. Lesen Sie gern hier weiter. | Hinweis schließen

Hinweise zur Terminbuchung

Lie­be Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten,

wir arbei­ten gern für Sie! Wir neh­men uns für unse­re Pati­en­ten über­durch­schnitt­lich viel Zeit und suchen stets nach den best­mög­li­chen Lösun­gen.

Lei­der ist es so, dass die Nach­fra­ge an Ter­mi­nen von gesetz­lich Ver­si­cher­ten unser Ange­bot bei Wei­tem über­steigt.

Das fängt mit der tele­fo­ni­schen Erreich­bar­keit an. Nach Aus­wer­tung unse­rer Tele­fon­an­la­ge gehen pro Woche cir­ca 3700 Anru­fe ein. Auf­grund der enor­men Anzahl kön­nen wir lei­der nur einen Bruch­teil ent­ge­gen­neh­men. Wir füh­ren cir­ca 115 Tele­fo­na­te pro Tag. Das ent­spricht über 30 Tele­fo­na­ten pro Stun­de! Auf einen Anru­fer, der durch­kommt, kom­men sie­ben Anru­fer, die nicht durch­kom­men. Wir haben eine Fach­kraft ein­ge­setzt, die nur am Tele­fon ist und in die­ser Zeit kei­ne ande­ren Auf­ga­ben erle­digt.

Wenn Sie der­zeit online kei­nen Ter­min zur Haut­krebs­vor­sor­ge oder Sprech­stun­de für gesetz­lich Ver­si­cher­te buchen kön­nen, so bedeu­tet dies, dass alle Ter­mi­ne in den nächs­ten sechs Mona­ten aus­ge­bucht sind. Das sind 5800 Ter­mi­ne (Ter­mi­ne für Spe­zi­al­un­ter­su­chun­gen, Ope­ra­tio­nen, Akut­sprech­stun­de etc. nicht mit ein­ge­rech­net). Es bedeu­tet NICHT, dass wir kei­ne Ter­mi­ne anbie­ten oder kei­ne gesetz­lich ver­si­cher­ten Pati­en­ten behan­deln (je nach Quar­tal sind 85–90 % unse­rer behan­del­ten Pati­en­ten gesetz­lich ver­si­chert!). Die Nach­fra­ge nach unse­ren Ter­mi­nen über­schrei­tet unser Ange­bot bei Wei­tem, obwohl unse­re Pra­xis über die letz­ten Jah­re mehr ärzt­li­ches Per­so­nal ein­ge­stellt hat und ste­tig mehr Ter­mi­ne geschaf­fen wurden.

Für aku­te Fäl­le bie­ten wir über 60 Not­fall­ter­mi­ne pro Woche an. Die­se Ter­mi­ne wer­den eini­ge Stun­den vor­her online frei­ge­schal­tet und kön­nen auch tele­fo­nisch gebucht wer­den. Auch hier ist die Nach­fra­ge sehr groß.

Wir erle­ben in letz­ter Zeit vie­le Anfein­dun­gen, weil gesetz­lich Ver­si­cher­te kei­nen Ter­min online buchen kön­nen oder die War­te­zeit meh­re­re Mona­te beträgt: Belei­di­gun­gen und Aggres­sio­nen gegen­über unse­rem Per­so­nal am Tele­fon und an der Anmel­dung (wir sind ent­schlos­sen, kon­se­quent dage­gen vor­zu­ge­hen, um unse­re Pra­xis und unser Pra­xis­per­so­nal zu schüt­zen), nega­ti­ve Goog­le Rezen­sio­nen, Beschwer­den bei der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung, Schrei­ben von Anwäl­ten, die Pati­en­ten beauf­tragt haben. Dies alles frus­triert uns und sorgt dafür, dass wir noch weni­ger Zeit für Sie, unse­re Pati­en­ten, haben.

Eine ganz wich­ti­ge Bit­te haben wir an Sie: Kön­nen Sie einen Ter­min nicht ein­hal­ten, so sagen Sie ihn bit­te im Vor­aus ab, ent­we­der indem Sie uns auf den Anruf­be­ant­wor­ter spre­chen, bei online gebuch­ten Ter­mi­nen den Absa­ge­link in Ihrer Bestä­ti­gungs-E-Mail ankli­cken oder per E Mail (info@hautaerzte-roth.de). Ande­re Pati­en­ten könn­ten dann den frei gewor­de­nen Ter­min über­neh­men und wür­den sich freu­en.

Wir möch­ten Sie infor­mie­ren, dass wir nicht alle erbrach­ten Leis­tun­gen von der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung tat­säch­lich erstat­tet bekom­men, da die­se Leis­tun­gen unser zuge­teil­tes Behand­lungs­bud­get über­schrei­ten. Wir redu­zie­ren unser Ange­bot an Ter­mi­nen für gesetz­lich Ver­si­cher­te des­we­gen trotz­dem nicht!

Die Abklä­rung eines Haut­krebs­ver­dach­tes geht am ein­fachs­ten per Haus­arzt­ver­mitt­lungs­fall über Ihren Haus­arzt.

Wir kön­nen weder logis­tisch, per­so­nal­tech­nisch noch aus wirt­schaft­li­chen Grün­den unse­re Tele­fon­ka­pa­zi­tä­ten und unse­re Sprech­zei­ten aus­wei­ten. Wir haben sogar bei der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung einen zusätz­li­chen Kas­sen­sitz bean­tragt, um der gro­ßen Nach­fra­ge nach­kom­men zu kön­nen. Dies wur­de mit dem Hin­weis, dass der Land­kreis Roth vom Gesetz­ge­ber als über­ver­sorgt ein­ge­stuft wird, abge­lehnt. Wir möch­ten Sie bit­ten, aus o.g. Grün­den von Beschwer­den unse­rem Pra­xis­per­so­nal gegen­über abzu­se­hen. Wenn Sie etwas ändern möch­ten, dann wen­den Sie sich bit­te an den zustän­di­gen Gesetz­ge­ber: den Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter und den Gesund­heits­aus­schuss des Bun­des­ta­ges.

Nütz­li­che Infor­ma­tio­nen und Hin­ter­grün­de lie­fert auch die Auf­klä­rungs­kam­pa­gne der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung www.rettet-die-praxen.de.

Ihre Haut­ärz­te in Roth