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Berufsdermatosen

Als Berufs­der­ma­to­sen bezeich­net man Haut­er­kran­kun­gen, die bei der Aus­übung bestimm­ter haut­be­las­ten­der Tätig­kei­ten auf­tre­ten kön­nen, zum Bei­spiel beim Umgang mit Rei­ni­gungs- und Des­in­fek­ti­ons­mit­teln, Feuch­tig­keit, Ölen und Metallen.

Häu­fig zei­gen die betrof­fe­nen Pati­en­ten zunächst Sym­pto­me an den Hän­den wie Rötung, Schup­pung, Juck­reiz oder Bläschen.

Eine aus­führ­li­che Ana­mne­se und All­er­gie­dia­gnos­tik ist wich­tig, um die aus­lö­sen­den all­er­ge­nen Stof­fe zu fin­den und danach wenn mög­lich zu meiden.

Konn­te ein Zusam­men­hang der Haut­er­kran­kung mit der beruf­li­chen Tätig­keit nach­ge­wie­sen wer­den, soll­ten gemein­sam mit der zustän­di­gen Berufs­ge­nos­sen­schaft wei­te­re Maß­nah­men zum Haut­schutz ein­ge­lei­tet werden.

Auch Haut­krebs und des­sen Vor­stu­fen kön­nen als Berufs­er­kran­kung aner­kannt werden.

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