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Operative Entfernung von Hautkrebs mit plastischer Defektdeckung

Besteht der Ver­dacht auf einen Haut­krebs, soll­te die­ser in ört­li­cher Betäu­bung ent­fernt und vom Patho­lo­gen unter­sucht wer­den. Beim wei­ßen Haut­krebs reicht meist ein voll­stän­di­ges Ent­fer­nen aus, wohin­ge­gen beim schwar­zen Haut­krebs zur Ver­grö­ße­rung des Sicher­heits­ab­stan­des zur gesun­den Haut meist nach­ope­riert wer­den muss und ggf. ein Lymph­kno­ten mit unter­sucht wird. 

Je nach Grö­ße und Loka­li­sa­ti­on des Tumors (z.B. Nase, Ohr, Lip­pe), wer­den soge­nann­te Lap­pen­plas­ti­ken oder Haut­trans­plan­ta­tio­nen zum Wund­ver­schluss notwendig.

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