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Hautkrebsvorsorge

Die Häu­fig­keit bös­ar­ti­ger Haut­ver­än­de­run­gen nimmt seit Jah­ren ste­tig zu. Des­halb ist die Haut­krebs­vor­sor­ge eine wich­ti­ge Maß­nah­me, um Haut­krebs früh­zei­tig zu erken­nen und behan­deln zu kön­nen. Haut­krebs­vor­sor­ge wird von den Kran­ken­kas­sen ab dem 35. Lebens­jahr alle 2 Jah­re über­nom­men und beinhal­tet die Inspek­ti­on der gesam­ten Haut­ober­flä­che mit Hil­fe eines Auf­licht­mi­kro­skops. Auch jün­ge­ren Pati­en­ten steht es offen eine Haut­krebs­vor­sor­ge in Anspruch zu neh­men, vie­le gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen über­neh­men hier­bei die Kos­ten bereits vor dem 35. Lebensjahr. 

Ein hilf­rei­ches Instru­ment ist dar­über hin­aus die digi­ta­le Video­auf­licht­mi­kro­sko­pie. Hier­bei wer­den  auf­fäl­li­ge Mut­ter­ma­le digi­tal auf­ge­zeich­net, com­pu­ter­ge­stützt ana­ly­siert und bereits klei­ne Ver­än­de­run­gen im Ver­lauf entdeckt.

Die digi­ta­le Video­auf­licht­mi­kro­sko­pie wird von den Pri­va­ten Kran­ken­kas­sen über­nom­men. Wir bie­ten die­ses Ver­fah­ren auch gesetz­lich ver­si­cher­ten Pati­en­ten an. Die Berech­nung erfolgt nach der gel­ten­den Gebüh­ren­ord­nung für Ärz­te (GOÄ). 

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