Hautkrebsvorsorge
Die Häufigkeit bösartiger Hautveränderungen nimmt seit Jahren stetig zu. Deshalb ist die Hautkrebsvorsorge eine wichtige Maßnahme, um Hautkrebs frühzeitig zu erkennen und behandeln zu können. Hautkrebsvorsorge wird von den Krankenkassen ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre übernommen und beinhaltet die Inspektion der gesamten Hautoberfläche mit Hilfe eines Auflichtmikroskops. Auch jüngeren Patienten steht es offen eine Hautkrebsvorsorge in Anspruch zu nehmen, viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen hierbei die Kosten bereits vor dem 35. Lebensjahr.
Ein hilfreiches Instrument ist darüber hinaus die digitale Videoauflichtmikroskopie. Hierbei werden auffällige Muttermale digital aufgezeichnet, computergestützt analysiert und bereits kleine Veränderungen im Verlauf entdeckt.
Die digitale Videoauflichtmikroskopie wird von den Privaten Krankenkassen übernommen. Wir bieten dieses Verfahren auch gesetzlich versicherten Patienten an. Die Berechnung erfolgt nach der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
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