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Weißer Hautkrebs

Der wei­ße Haut­krebs ist unge­fähr­li­cher als der schwar­ze Haut­krebs, da er nur in den sel­tens­ten Fäl­len Meta­sta­sen bil­det. Man unter­schei­det zwei häu­fi­ge For­men: Basa­li­o­me und Spi­na­li­o­me. Bei­de Krebs­ar­ten ent­ste­hen vor allem auf licht­ge­schä­dig­ter Haut und sind das Ergeb­nis jah­re­lan­ger UV-Strah­lung. Auch der wei­ße Haut­krebs soll­te in ört­li­cher Betäu­bung voll­stän­dig ent­fernt wer­den. Regel­mä­ßi­ge Kon­troll­un­ter­su­chun­gen sind not­wen­dig, um neue ver­däch­ti­ge Stel­len früh­zei­tig zu erken­nen. Schon Krebs­vor­stu­fen, soge­nann­te Akt­i­ni­sche Kera­to­sen, soll­ten behan­delt wer­den und kön­nen bei ent­spre­chen­der beruf­li­cher Tätig­keit als Berufs­er­kran­kung aner­kannt werden.

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